Warum der Neuen Gentechnik (NG) Grenzen durch eine starke Regulierung gesetzt werden müssen:

  1. Auch die „NG“ ist Gentechnik! Kein Etiketten-schwindel! (z.B. …“Gen-Editing“….Notwendigkeit von Innovationen….neue molekularbiologischen Verfahren…)
  • Ohne Kennzeichnung kein Konsumenten-wahlrecht!  Das Konsumentenwahlrecht ist ein hohes Gut. Konstant 70 – 85 % der Konsument:innen wollen wissen, was in dem Lebensmittel drinsteckt.
  • Das EU-Vorsorgeprinzip ist in der EU ein wichtiges Schutzrecht und gilt erst recht für die „NG“.   Eine objektive Risikoforschung gehört dazu. Es darf keine nicht wieder einholbare Auskreuzung geben.
  • Die „NG“ ohne Regulierung gefährdet massiv die ökologische Landwirtschaft.  Mit einer Deregulierung ist das Bio-Kennzeichen in Gefahr. Gefährdet ist insgesamt die gentechnikfreie Lebensmittelproduktion in Europa.
  • NG-Patente zerstören die Artenvielfalt. Patente dürfen nach dem Europäischen Patentüberein-kommen auf Pflanzen und Tiere, die „durch im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren gewonnen werden“ nicht erteilt werden.

UND WIE GEHABT………………

Die „NG“ wird mit ähnlichen „Heilsversprechen“ beworben wie die „alte Gentechnik“– die nie erfüllt wurden. Im Gegenteil!