Prof. Séralini: Neueste Ergebnisse der Glyphosat-Forschung Mo 18.11., 20 Uhr Ehingen-Berg „Rose“

Prof. Gilles-Eric Séralini: Neueste Ergebnisse der Glyphosat-Forschung,
Roundup ist nicht gleich Glyphosat: Wie uns die Industrie mit der Glyphosatdiskussion an der Nase herumgeführt hat – und: Pestizide kann man schmecken
Montag, 18.11. 2019, 20 Uhr, Ehingen-Berg, „Rose“
Veranstalter: AbL, BUND-Ehingen, Genfrei-Bündnis, Bioland u.a. Diese Veranstaltung wird von der Berg-Brauerei unterstützt!
Hier als Ergänzung und Vertiefung das von Prof. Séralini zitierte EuGH-Urteil vom 04.10.2019: EuGH 04.10.2019
Hier ein Überblick zum Thema RoundUp / Glyphosat: Überblick Glyphosat 10.11.19


 

PROFESSOR SÉRALINI ist einer der wichtigsten Glyphosat-Forscher. 2012 hatte der Molekularbiologe an der Universität Caen (F) eine Langzeitfütterungsstudie mit Ratten veröffentlicht, die weltweit für Aufruhr sorgte. Die Ratten entwickelten nach mehreren Monaten Tumore. Bilder mit diesen missgebildeten Rattengingen um die Welt. Unmittelbar nach der Veröffentlichung dieser Studie in einem Fachmagazin über die Langzeitwirkung des Pestizids RoundUp und eineRoundUp-resistenten Gen-Mais kam es zu schweren Anschuldigungen und persönlichen Angriffen gegen Professor Séralini. 2017 stellte sich heraus, dass Monsanto mit einer gelenkten Leserbriefflut versucht hatte, Séralinis Studien aus dem Verkehr zu ziehen. Ging es doch um zwei der gewinnbringendsten Produkte Monsantos: Gen-Mais und Roundup mit Glyphosat als Hauptbestandteil. Kurze Zeit später wurde die Séralini-Studie in einem anderen Fachmagazin erneut publiziert und ist seither unangefochten. Der Wissenschaftler gewann mehrere gegen ihn angestrengte Verleumdungsprozesse in Frankreich.

Im Jahre 2015 erhielt Séralini den Whistleblower Preis.
SÉRALINIS WISSENSCHAFTLICHE ARBEIT schlägt sich auch in Urteilen des EuGHs nieder: Seit 23.11.16 muss die EU-Lebensmittelbehörde EFSA der Öffentlichkeit Zugang zu den bisher geheim gehaltenen Monsanto-Studien gewähren. Im März 2019 wurde diese EuGH-Entscheidung nochmals verstärkt: Die EFSA muss alle Glyphosat-Studien veröffentlichen, vor allem diejenigen, die 2017 von der EU-Lebensmittelbehörde zur Entscheidungsgrundlage einer weiteren EU-Glyphosat-Zulassung gemacht worden waren. Es handele sich – so der EuGH – bei Glyphosat um eines der gängigsten Unkrautvernichtungsmittel in der EU. Die Emissionen von Glyphosat in der Umwelt seien real. Rückstände fänden sich unter anderem in Pflanzen, im Wasser und in Lebensmitteln, so die Richter. Das Interesse der Öffentlichkeit bestünde also nicht nur darin zu wissen, was freigesetzt wird, sondern auch zu verstehen, in welcher Weise dadurch die Umwelt langfristig beeinträchtigt werden kann.
In einem weiteren Urteil vom 07.10.2019 nimmt das EuGH die Beistoffe bei Glyphosat-Produkten ins Visier. Es erfordere das Vorsorgeprinzip, die möglicherweise negativen Auswirkungen der einzelnen Wirkstoffe und des gesamten Pflanzenschutzmittels auf die Gesundheit zuerst zu bestimmen und dann umfassend zu bewerten „auf der Grundlage der zuverlässigsten verfügbaren wissenschaftlichen Daten und der neuesten Ergebnisse der internationalen Forschung“. Bei der Zulassung sei „die Berücksichtigung der Kumulations- und Synergieeffekte der Bestandteile dieses Mittels ebenfalls verpflichtend“, schreiben die Richter unter Verweis auf die entsprechenden Passagen der Verordnung. Deshalb hätten die Mitgliedstaaten „bei einer solchen Bewertung die Wechselwirkungen zwischen den Wirkstoffen, den Safenern, den Synergisten und den Beistoffen zu berücksichtigen“.

 

 

Schreibe einen Kommentar