Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Kein Honig ohne Gen-Check
Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, darf nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nur mit einer gesonderten Zulassung in den Handel. Der Richterspruch hat auch Folgen für zahlreiche andere Lebensmittel.