Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Kein Honig ohne Gen-Check
Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, darf nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nur mit einer gesonderten Zulassung in den Handel. Der Richterspruch hat auch Folgen für zahlreiche andere Lebensmittel.
Brüssel – Karl Heinz Bablok ist der Mann der Stunde. Das Urteil, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Sinne des Hobby-Imkers gefällt hat, wird weit über seine bayerische Heimat hinaus Wellen schlagen und der EU noch schwer aufstoßen. Die Luxemburger Richter stellten am Dienstag fest, dass Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, nur mit einer gesonderten Zulassung in den Handel kommen darf. Über den Honig hinaus, der unmittelbarer Anlass für das Urteil war, gilt der Richterspruch für alle Lebensmittel, die selbst geringste Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen aufweisen. Auch für sie sind spezielle Sicherheitsprüfungen und Zulassungen notwendig, bevor sie verkauft werden dürfen. Dabei spielt die Menge des gentechnisch veränderten Materials keine Rolle.
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Dienstag, 06.09.2011