UN-Ausschuss bestätigt Gesundheitsgefährdung durch GEN-Food

UN-Menschenrechtsausschuss fordert Gesundheitsschutz in Zusammenhang mit GEN-Nahrungsmitteln von der Bundesrepublik

 

Erfolg in Genf:  Erstmals hat der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen von einer Regierung - hier von der  Bundesrepublik Deutschland -  eine Politik des Gesundheitsschutzes in Bezug auf  Nahrungsmittel, die genetisch veränderte Organismen enthalten,  gefordert .

 

„Das bekommt eine ganz neue Dimension“ so Christiane Lüst vom internationalen Netzwerk „Aktion GEN-Klage“, die gegen die Bundesrepublik und damit gegen das sechste Land Klage wegen Menschenrechtsverletzungen durch Nutzung der Agro-Gentechnik in Genf eingereicht hat.

“ Unsere stete Berichterstattung vor der UNO über die Folgen der Nutzung von Gentechnik in Nahrungsmitteln und Landwirtschaft weltweit überzeugt – die von uns vorgetragenen  Fakten sprechen eine klare Sprache.  Bisher hat der UN-Menschenrechtsausschuss bereits die Regierungen aufgefordert das alte Saatgut und die Bauern vor GMOs und der daraus folgenden Abhängigkeit von Konzernen zu schützen sowie durch einen Stopp von Urwaldabholzungen keine weiteren Anbauflächen mehr zur Verfügung zu stellen, weil dadurch die  Lebensgrundlagen der kleinen Bauern zerstört werden und die Armut drastisch zunimmt. Aber dass nun auch die  gesundheitlichen Folgen der Verwendung von GEN-Nahrungsmitteln als Menschenrechtsverletzungen bestätigt werden und  eine Regierung aufgefordert wird hier zum Schutze der Gesundheit Maßnahmen dagegen zu ergreifen ist erstmalig. “

 

Der von der UNO festgestellte Handlungsbedarf wird von einer gerade veröffentlichten Studie untermauert, nach der  im Blut von 93 % ungeborener Babys und bei Schwangeren Giftstoffe gefunden wurden, die in der Landwirtschaft bei der Produktion von GEN-Nahrungsmitteln verwendet werden. Damit ist bewiesen, dass – entgegen allen bisherigen Aussagen von GEN-Industrie und Politik –  sich durch GEN-Nahrungsmittel gefährliche Rückstände und Gifte  im menschlichen Körper – und auch schon bei ungeborenen Babys – anreichern.

 

Darüber hinaus wurde die Bundesrepublik von der UN gerügt, bei seiner Agrar-, Handels- und Entwicklungshilfepolitik  sowie in seiner Unterstützung und  bei  Investitionen von deutschen Konzernen in Entwicklungshilfeländern die Menschenrechte nicht ausreichend zu berücksichtigen. 

Der geforderte Gesundheitsschutz umfasst damit auch, dass mit deutschen Geldern keine Gen-Nahrungsmittel oder Gen-Saatgut  für Entwicklungshilfeländer beschafft, transportiert oder verteilt wird.

 

 Die Regierung ist daher aufgefordert folgende Maßnahmen umgehend umzusetzen:

-        Die Einführung der Gentechnik in Tierfütterung, Lebensmittelproduktion und Landwirtschaft  zu verbieten

-        Die Kennzeichnungspflicht für alle genmanipulierten Veränderungen in Lebensmitteln - auch für Tierfutter und tierische Produkte - einzuführen, bis dieses generelle Verbot Gültigkeit hat.

-        Sämtliche  Gen-Freilandversuche in Deutschland umgehend einzustellen

-        Die Saatgutreinheit von 100 % zu erhalten und keine Gen-Anteile darin gesetzlich zu erlauben.

 

Weitere Infos unter www.stopptgennahrungsmittel.de

Christiane Lüst   

Aktion GEN-Klage

Berengariastr. 5         82131 Gauting          Tel.: 089 / 893 11 054