Revision abgelehnt - Feldbefreier muss 6 Monate
in den Knast
Hallo Jörg,
trotz
der neuen Hiobsbotschaft schimmert durch Deine Texte ein ungebrochener
Kampfesmut.
Darin möchten wir Dich unbedingt bestärken! Sei versichert,
dass wir in Gedanken bei Dir sind, denn es ist kein Honigschlecken,
6 Monate in den Knast zu gehen. Sei versichert, dass wir im Kampf gegen
die Seilschaften in unserer Arbeit nach unseren Möglichkeiten unermüdlich
fortfahren. Halte uns auf dem Laufenden!
Liebe Grüße!
Theo
(i. A. des Sprecherrats des Ulmer Bündnisses)
26.7.2010
Zu den Hintergründen:
Leicht haben es sich die Richter in Frankfurt gemacht: Ohne
jegliche Prüfung der vorgetragenen Gründe lehnte es am 15.
Juli die Revision des vom Landgericht Gießen verurteilten Feldbefreiers
Jörg Bergstedt ab. Damit ist nicht nur das Urteil rechtskräftig
und Landung zum Haftantritt jeden Tag möglich. Sondern es ist auch
juristisch bescheinigt: Wenn Gerichte fast 300 Beweisanträge (100%
aller gestellten) als bedeutungslos abtun, sich dabei sogar noch verzählen
und mindestens 8 Anträge "vergessen", ist eine Revision
dagegen "offensichtlich unbegründet".
Der
46-jährige Ökoaktivist aus Hessen war am 9. Oktober 2009 zu
einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er einen seiner
Meinung nach riskanten und mit falschen Angaben im Antrag erschlichenen
Genversuch der Universität Gießen vorzeitig beenden wollte.
Im Frühjahr 2006 hatte Bergstedt mit drei MitstreiterInnen das
bewachte Genfeld betreten, wobei durch Ausreißen der Pflanzen
und das Zertreten beim anschließenden Festnahmegerangel ca. 20%
des Feldes zerstört wurden (HR-Film). Nach der Verhaftung durch
die Polizei kam es zur Anklage. Das Landgericht sah es als erwiesen
an, dass es sich beim Ausreißen der genmanipulierten Pflanzen
um eine Sachbeschädigung gehandelt habe. Rechtfertigungsgründe
lehnte es mit einer spektakulären Begründung ab: Die Aktion
sei aussichtslos gewesen, weil bei der Gentechnik gelte: „Der
Geist ist aus der Flasche“ (mündliche Urteilsbegründung
am 9.10.2009).
Bei der jetzt erfolgten Ablehnung der Rechtsfehlerüberprüfung
nutzte das Oberlandesgericht Frankfurt den berüchtigten §
349, Abs. 2 der Strafprozessordnung, wonach ein Revisionsgericht auf
Antrag der Staatsanwaltschaft eine Revision einfach komplett ablehnen
kann, ohne sich damit überhaupt zu beschäftigen. So besteht
der Beschluss des OLG auch nur aus einem Satz und der offizielle Instanzenzug
dieses ersten großen Feldbefreiungsprozesses in Deutschland ist
mit dem aus Justiz, Politik und Gentechniklobbyverbänden erhofften
Abschreckungsurteil zuende. Die Staatsanwaltschaft kann Bergstedt nun
jederzeit zum Haftantritt laden. Selbst eine Verfassungsklage hätte
keine aufschiebende Wirkung. Dennoch überlegt der Verurteilte,
diesen Weg zu versuchen: "Ich bin vom Amtsrichter aus meinem eigenen
Prozess entfernt worden - rechtswidrig. In der zweiten Instanz sind
alle Beweisanträge der Verteidigung in pauschalen Beschlüssen
als bedeutungslos abgetan worden - das Gericht hat dennoch zu solchen
Sachfragen Feststellungen getroffen. Und über dies hinaus hat es
acht Beweisanträge einfach ganz übersehen", fasst Bergstedt
einige wichtige Punkte zusammen, die vom Oberlandesgericht jetzt einfach
übergangen wurden. Insgesamt seien damit alle vom Angeklagten vorgebrachten
Argumente und Rechtfertigungsgründe in keiner Instanz geprüft
worden. Dazu gehörten Fragen zu Gefährlichkeit der Agrogentechnik,
zum Versagen der Genehmigungsbehörden, zu Verflechtungen zwischen
Konzernen, Forschung und Regierungen sowie zu Schummeleien, Betrug und
Verstößen gegen Sicherheitsauflagen bei Antragstellung und
Durchführung des Versuchs. Bergstedt will deshalb den Umgang mit
ihm und seinen Anträgen vor das Verfassungsgericht bringen: "Wenn
ich an meinem eigenen Prozess gar nicht teilnehmen darf oder alle meine
Anträge unbeachtet bleiben, stellt sich schon die Frage, ob das
rechtliche Gehör noch gewahrt worden ist." Zweifel daran zeigten
inzwischen auch andere Gerichte. So distanzierte sich das Landgericht
Würzburg kürzlich in ähnlich gelagerten Strafverfahren
mehrfach von der Gießener Nichtbeachtung der Beweisanträge
zu Rechtfertigungsgründen.
Abschreckungsurteil, Maulkorb und innenpolitische
Keule
Große Hoffnung hat Bergstedt aber dennoch nicht. Der Prozess
gegen ihn sei geführt worden, um GentechnikkritikerInnen abzuschrecken.
Daher stand die harte Verurteilung vorher fest. "Die Sache selbst
hat die Gießener Justiz doch selbst als unbedeutend angesehen,
schließlich hat sie gegen zwei der vier Beteiligten das Verfahren
eingestellt", erinnert der Aktivist an den Ablauf des ganzen Verfahrens:
"Jetzt sind wegen der selben Sache zwei Personen hoch und zwei
gar nicht verurteilt worden." Zudem ist die Verurteilung nicht
der einzige Versuch, den Aktivisten mundtot zu machen. LobbyistInnen
und Firmen in der Agrogentechnik stört, dass er hinter den Kulissen
recherchiert und eine Broschüre über den Filz in der Agro-Gentechnik
herausgegeben hat.
Zudem dürfte die Gießener Justiz noch ihr eigenes Süppchen
gekocht haben: Seit Jahren versuchen staatliche Stellen, den auch in
anderen Themen staatskritischen Bergstedt hinter Gitter und damit seine
kritische Stimme zum Schweigen zu bringen. Im Jahr 2006 erfanden Polizei,
Innenministerium (unter Beteiligung des Demnächst-Ministerpräsidenten
Volker Bouffier) und Justiz sogar Straftaten, um endlich Vollzug melden
zu können (z.B. am 14.5.2006). Die deswegen eingeleiteten Ermittlungsverfahren
gegen RichterInnen, Polizei und Innenminister Volker Bouffier werden
seitdem verschleppt. "Da laufen abgekartete Spiele mit politischen
Interessen, die weder mit Recht noch mit Sachargumenten etwas zu tun
haben", kritisiert Bergstedt. Im Urteil des Landgerichts zur Feldbefreiung
habe sogar gestanden, dass das angegriffene Genversuchsfeld in Gießen
formal fragwürdig war, anderen Zielen als den genannten diente
und der Versuchsleiter Falschaussagen vor Gericht gemacht hatte. Doch
verurteilt würden in diesem Land die, die solche Risiken wie das
transgene Gerstenfeld abzuwenden versuchten.
Organisatorische Hinweise und weitere
Informationen:
Der weitere Ablauf:
-
Die Verfassungsklage muss binnen einen Monats eingereicht werden,
hat aber keinen Einfluss auf die Rechtskraft und auch keine aufschiebende
Wirkung. Es liegt in der Entscheidung der zuständigen Staatsanwaltschaft
(Gießen), die Ladung zum Haftantritt auszusprechen.
-
Verfahren in Würzburg:
Zur Zeit laufen mehrere Verfahren wegen Feldbefreiungen am Landgericht
Würzburg. Der jetzt verurteilte Bergstedt unterstützte dort als
Verteidiger eine Angeklagte. Das Landgericht stellte klar, dass
Beweisanträge zu Rechtfertigungsgründen nicht bedeutungslos gewertet
werden könnten und distanzierten sich damit von den pauschalen Ablehnungen
in Gießen. Auch vor diesem Hintergrund erscheint die Revisionsablehnung
jetzt zweifelhaft.
-
Unabhängig vom jetzt rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren
läuft gegen Bergstedt ein Zivilverfahren. Wichtige FunktionärInnen
in Gentechnikfirmen und Lobbyverbänden wollen ihm seine Recherchen
und Veröffentlichungen zu den Hintergründen, Betrügereien und Verflechtungen
der Agro-Gentechnik verbieten. Das Verfahren
findet am 25.8. vor dem Oberlandesgericht in Saarbrücken statt.
Auch die Universität Gießen beteiligt sich an dem Versuch, dem Schriftsteller
die Arbeit zu behindert, in dem gegen ihn es ein mehrjähriges totales
Betretungsverbot für alle Fläche der Universität verhängt hat. Auslöser
waren eine Recherche über Werbung für Chemie- und Gentechnikfirmen
im Institut des Genversuchsfeld-Betreibers,
Prof. Kogel.
Links zur damaligen Feldbefreiung
Infos zu aktuelleren Feldbefreiungen
Kontakt: Projektwerkstatt, Ludwigstr. 11, 35447
Reiskirchen-Saasen, Tel. 06401/903283, Fax- 5